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AGB der NSI CAD/CAM Technik GmbH


Allgemeine Geschäftsbedingungen der NSI CAD/CAM Technik GmbH, Salzkotten

1. Geltungsbereich
Grundlage für die Abwicklung von Aufträgen sind diese Geschäftsbedingungen. Jede Abweichung von den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch NSI CAD/CAM Technik GmbH, nachstehend NSI genannt.

2. Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird. Aufträge werden erst nach Eingang einer Auftragsbestätigung wirksam. Alle Preise verstehen sich in Euro, sofern keine andere Währung angegeben ist, rein netto, ab Lager Salzkotten.

3. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind rein netto innerhalb von 14 Tagen zahlbar, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen sind. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe der zur Zeit des Zahlungsverzuges banküblichen Überziehungszinsen zu berechnen.

4. Lieferungen und Lieferfristen
Wir sind bemüht, die genannten Liefertermine einzuhalten. Schadenersatzansprüche wegen nicht termingerechter Lieferung sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeiter- oder Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und Verfügungen von hoher Hand sowie sonstige von uns nicht zu beeinflussende Ereignisse verlängern die Lieferfristen in angemessenem Umfang. Derartige Ereignisse berechtigen uns außerdem, vom Vertrag zurückzutreten, falls die Lieferung noch nicht ausgeführt ist. Entsprechendes gilt für den Käufer, sofern er uns eine entsprechende Nachfrist gesetzt hat.
Die Lieferung unserer Waren erfolgt ab Salzkotten. Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

5. Gewährleistungen
Mängel an der vom Abnehmer bei uns gekauften Ware, die bei sachgemäßer Untersuchung ohne weiteres erkennbar sind, müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Mängel, die nicht sofort erkennbar sind, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden.
Garantiefälle werden im Rahmen der Garantiebestimmungen der Hersteller abgewickelt.
Keine Gewährleistung besteht für Transportschäden und Schäden, die durch die Verwendung nicht geeigneten Zubehörs oder infolge unsachgemäßer Behandlung entstanden sind. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zu Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, ist der Abnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Abnehmers, insbesondere auch Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

6. Eigentumsvorbehalt
Die von NSI an den Abnehmer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen einschließlich des Kontokorrentsaldos unser Eigentum.
Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, daß die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf an NSI übergeht, solange deren Forderungen nicht beglichen sind. Zu anderen Verfügungen der Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen, ist der Käufer nicht berechtigt.
Eine Weiterveräußerung von Softwarelizenzen an dritte ist nicht möglich.

7. Urheberrechte
Unsere eigens entwickelten Postprozessoren, sowie andere von uns entwickelte Software bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden oder weiterveräußert werden, es sei denn, sie wurden speziell zum Weiterverkauf an Dritte entwickelt. In diesem Fall geht die Software in das Eigentum des Dritten über. Alle durch uns vertretenen Software-Produkte sind urheberrechtlich geschützt.

8. Ausfuhrbestimmungen
Soweit die gelieferten Waren US-amerikanischen Ursprungs sind, sind sie zur Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland und für die Wiederausfuhr in jedes Land zugelassen mit Ausnahme der Ostblockstaaten, der Volksrepublik China, Kuba, Nordkorea, Makao, Hongkong und Vietnam und dessen kommunistisch kontrollierten Nachbarstaaten. Bei Ausfuhr in die vorstehend genannten Gebiete ist eine besondere US-Ausfuhrgenehmigung erforderlich.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Salzkotten. Soweit Gerichtsstandsvereinbarungen gültig sind, ist das Land- und Amtsgericht Paderborn als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart.

10. Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit oder Abänderung einer oder mehrerer Bedingungen bleiben die restlichen Bedingungen davon unberührt.

11. Wirksamkeit und Gültigkeit
Diese AGB bleiben wirksam, bis neue oder teilweise neue Geschäftsbedingungen dem Besteller mitgeteilt werden. Sie gelten ab 01.01.2001.

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